Jubiläum: 75. Weihnachtsspendenaktion der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat dieses Jahr ein Jubiläum zu feiern und startet im Oktober 2023 mit der 75. Weihnachtspendenaktion! Das heißt, seit 1948 sammelt die Hülfskasse Spenden für bedürftige Personen innerhalb der Anwaltschaft. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.

Auch im vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen 210.550 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700,00 Euro. So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig.

Gerade in dieser nach wie vor schwierigen Zeit mit steigenden Kosten hoffen viele Bedürftige auf eine finanzielle Beihilfe. Bitte unterstützen Sie uns dabei – dann wird auch unsere 75. Weihnachtsspendenaktion ein Erfolg!

In diesem Rahmen bittet die Hülfskasse um Kontaktaufnahme, sollten den Lesern Kolleginnen und Kollegen in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein. Der karitative Verein unterstützt nicht nur in seinen vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammerbezirken.

 

Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen: Pressemitteilung Hülfskasse 9/2023

 

Erfolgreiches Ergebnis der Weihnachts­spendenaktion und Hochwasserhilfe 2022

Die Hülfskasse dankt allen Spender:innen, die ihrem Aufruf zur Weihnachtsspende im Jahr 2022 folgten: Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen rund 210.500 Euro an Spenden ein! Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich – wie bereits im Jahr 2021 – über jeweils 700,00 Euro. Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der allgemeinen Inflation aufgrund des Ukraine-Krieges war diese Hilfe selbstverständlich sehr willkommen. So konnte die Hülfskasse zum Beispiel die Witwe eines Rechtsanwalts und deren zwei Kinder in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Der Familienvater war bei einem Autounfall tödlich verunglückt.

Hochwasserhilfen 2022

Auch noch im Jahr 2022 zahlte die Hülfskasse an drei Kanzleien Hochwasserhilfen aus. Die Kanzleien wurde dem Verein über die Bundesrechtsanwaltskammer und den Deutschen Anwaltverein vermittelt. Es handelte sich um weitere Überweisungen an die von der Ahrflut im Jahr 2021 betroffenen Kanzleien.

Lebensumbrüche können jede/n treffen. Die Hülfskasse bittet um Kontaktaufnahme, sollten den Leser:innen Personen innerhalb der Anwaltschaft in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein. Der Verein unterstützt nicht nur Rechtsanwält:innen (einschließlich ehemalige), sondern auch deren Witwe(r)n und Kinder.

Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen: Pressemitteilung Hülfskasse 7/2023

 

Erfolgreiches Ergebnis der Weihnachts­spendenaktion und Hochwasserhilfe 2021

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

für die eingegangenen Spenden im Jahr 2021 danke ich allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Aufgrund der großen Resonanz konnten wir bundesweit einen Spendeneingang in Höhe von 224.700,85 Euro verzeichnen. Dieses Ergebnis ermöglichte es uns, in allen Kammerbezirken sowohl bedürftige Erwachsene als auch deren Kinder mit jeweils € 700,00 zu unterstützen. So konnten wir z. B. die 14-jährige Tochter einer Rechtsanwältin unterstützen, die bereits mit 54 Jahren an Krebs verstarb.

Im vergangenen Jahr zahlten wir zudem an vom Hochwasser geschädigte Kanzleien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz insgesamt 34.000 Euro aus. Zum Teil standen ganze Büros unter Wasser, in einem Fall war das gesamte Haus von den Fluten zerstört worden.

Die einzelnen Kanzleien wurden uns von der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein genannt.

Wenn Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt sein sollte oder Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich gern an uns. Wir können auch im Laufe des Jahres, nicht nur zur Weihnachtszeit, unbürokratisch behilflich sein, z. B. mit Zuschüssen zu Krankheitskosten und nach wie vor auch im Rahmen der Hochwasserhilfe.

Mit herzlichen und kollegialen Grüßen

Ihr

Bernd-Ludwig Holle
Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Vorstandsvorsitzender

Frühjahrs-Sonderauszahlung

Der Vorstand hat beschlossen, auch in diesem Frühjahr wieder eine bundesweite Sonderzahlung durchzuführen. Somit können wir an alle Unterstützten der Hülfskasse im Mai einen einmaligen Betrag von jeweils € 650,00 – auch an Kinder – überweisen.
Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie Fragen haben oder in einer Notlage sein sollten, z. B. verursacht durch Krankheit (E-Mail: info@huelfskasse.de oder Tel. 040-36 50 79).

Hochwasserhilfe 2021/Spendenfonds Hülfskasse

Die Hülfskasse unterstützt finanziell – in Zusammenarbeit mit der BRAK und dem DAV – betroffene Kolleginnen und Kollegen mithilfe des Spendenfonds aus früheren Hochwasserkatastrophen. Den Antrag und die Schadensanzeige finden Sie hier, beides ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen.

Bitte kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.