Pressemitteilung

Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2025

Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2025 war wieder ein Erfolg: Trotz der krisenhaften Zeit gingen bei uns rund 193.000 Euro (Vorjahr rund 200.000 Euro) an Spenden aus allen Bundesländern ein. Diese Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen: Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700 Euro freuen.
Im Namen der Unterstützten danken wir sehr herzlich für die große Spendenbereitschaft.
Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 84-jährige ehemalige Rechtsanwältin aus Norddeutschland über die Weihnachtsspende. Der Spendenbetrag ermöglicht es ihr, Hilfen in Anspruch zu nehmen, die andernfalls nicht möglich wären (z. B. orthopädische Hilfsmittel oder Taxifahrten zu Ärzten), die sie aufgrund ihrer Gehbehinderung dringend benötigt.

Weitere bundesweite Leistungen der Hülfskasse

Neben der Weihnachtsspende können wir auch bundesweit behilflich sein, wenn Krankheitskosten nicht erstattet werden und dennoch nötig sind.
Angehörige der Nicht-Mitgliedskammern können pro Halbjahr bis zu € 750,00 erhalten, z. B. für Zahnbehandlungskosten oder Medikamente. Angehörige unserer Mitgliedskammern beim BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein können sogar bis zu € 1.000,00 pro Halbjahr erhalten.

Bitte geben Sie diese Information gern weiter an betroffene Kolleg:innen oder nehmen Sie bei Fragen direkt Kontakt zu uns auf.