Bundesweite Sonderzahlung im Mai 2026
Auch im Frühjahr 2026 konnte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte erneut bundesweit Unterstützung leisten: Im Mai d. J. wurde eine Sonderzahlung an bedürftige Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige in Höhe von jeweils € 650,00 ausgezahlt. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung möchten wir Menschen helfen, die aufgrund gesundheitlicher, finanzieller oder persönlicher Belastungen auf Hilfe angewiesen sind. Gerade steigende Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten stellen viele Betroffene weiterhin vor große Herausforderungen.
Fallbeispiel: Über diesen einmaligen Betrag freute sich zum Beispiel eine Rechtsanwältin in Norddeutschland, die aufgrund einer Erkrankung nur noch in Teilzeit arbeiten kann.




