Hülfskasse – Seit über 135 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
Unsere Hilfen
Wer kann mit Hilfe rechnen?
Wir unterstützen bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige. Dazu zählen Witwer, Witwen sowie Kinder, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden. Um Ihren Fall oder den eines Kollegen zu prüfen, brauchen wir ein paar Angaben von Ihnen. Hier können Sie sich Fragebögen herunterladen, die Sie bitte ausfüllen, ausdrucken und per Post, Fax oder E-Mail an uns zurücksenden. Wir melden uns bei Ihnen.
Sie können sich auch gerne persönlich bei uns melden – auch im Namen von anderen Bedürftigen.
Tipp: Falls Sie sich nicht über unsere Bedingungen im Klaren sind, laden Sie den Bogen für die „einmalige Unterstützung“ herunter. Die Hülfskasse hilft z.B. im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion deutschlandweit.
Selbstverständlich gehen wir vertraulich und unter Einhaltung der DSGVO mit Ihren Informationen um. Beachten Sie hierzu auch die Datenschutzerklärung im Anhang der Antragsformulare.
Solidarität in Zahlen
Im Jahr 2023 wurden 173 in Not geratene Kolleginnen, Kollegen und deren Hinterbliebene aus 28 Kammerbezirken unterstützt. Erwachsene Unterstützte sowie deren Kinder erhielten in der Regel Einzelspenden von jeweils 700 Euro. Zudem verteilten wir einmalige Beihilfen im Rahmen einer bundesweiten Sonderauszahlung im Frühjahr von 650 Euro pro Person.
Weitere Auszahlungen – neben der Weihnachtsspende – an Angehörige der Mitgliedskammern beim BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein:
Im Jahr 2023 betrugen die an bedürftige Mitglieder und deren Angehörige gezahlten monatlichen und einmaligen Beihilfen (z. B. für ärztliche Behandlungen) rund 49 000 Euro.
Unsere Leistungen
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt bedürftige Kolleginnen, Kollegen und deren Familienangehörige in allen 28 Kammerbezirken Deutschlands. Dazu zählen ehemalige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Witwer und Witwen sowie minderjährige oder Kinder in der Ausbildung. Wir helfen bei Notlagen, die durch Krankheit, Alter oder ähnliche Gründe verursacht wurden.
Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion werden einmalig Unterstützungen geleistet. Die Höhe der Auszahlungen richtet sich nach dem Spendeneingang.
Unter Umständen unterstützt die Hülfskasse – über die Weihnachtsspende hinaus – notleidende Angehörige ihrer Mitgliedskammern beim BGH, Hamburg, Braunschweig und Schleswig-Holstein auch mit monatlichen und/oder einmaligen Leistungen. Die Hülfskasse ist die Fürsorgeeinrichtung dieser Kammern gemäß § 89 Abs. 2, Ziffer 3 BRAO.
Teilen Sie uns Notlagen mit
Sollten Sie selber in eine Notlage geraten sein, melden Sie sich bitte bei uns. Natürlich können Sie uns auch andere Bedürftige das ganze Jahr über nennen. In beiden Fällen benötigen wir Angaben in einem unserer Fragebögen, damit wir eine finanzielle Bedürftigkeit gemäß unserer Satzung prüfen können.
Sollten Sie Fragen zu den Voraussetzungen haben: Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.