Frühjahrs-Sonderauszahlung
Der Vorstand hat beschlossen, auch in diesem Frühjahr wieder eine bundesweite Sonderzahlung durchzuführen. Somit können wir an alle Unterstützten der Hülfskasse im Mai einen einmaligen Betrag von jeweils € 650,00 – auch an Kinder – überweisen.
Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie Fragen haben oder in einer Notlage sein sollten, z. B. verursacht durch Krankheit (E-Mail: info@huelfskasse.de oder Tel. 040-36 50 79).