Hülfskasse – Seit über 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
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Personalveränderung in der Hülfskasse
Ende dieses Monats haben wir Frau Christiane Quade, bis 30.09.2025 Geschäftsführerin der Hülfskasse, in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau Quade begann als
Sekretärin und war anschließend 15 Jahre als Geschäftsführerin bei uns tätig. Wir danken herzlich für ihr 25-jähriges Engagement in unserem Verein und wünschen ihr alles Gute für den
neuen Lebensabschnitt.
Ende Juni kamen zu diesem Anlass Mitglieder des Präsidiums, Mitarbeiter und Freude der Hülfskasse zu einer netten Abschiedsfeier zusammen.
v.l.: Friedrich B. Osthold, Torsten Stempel, Christiane Quade, Bernd-Ludwig Holle
Bundesweite Sonderzahlung im Mai 2026
Auch im Frühjahr 2026 konnte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte erneut bundesweit Unterstützung leisten: Im Mai d. J. wurde eine Sonderzahlung an bedürftige Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige in Höhe von jeweils € 650,00 ausgezahlt. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung möchten wir Menschen helfen, die aufgrund gesundheitlicher, finanzieller oder persönlicher Belastungen auf Hilfe angewiesen sind. Gerade steigende Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten stellen viele Betroffene weiterhin vor große Herausforderungen.
Fallbeispiel: Über diesen einmaligen Betrag freute sich zum Beispiel eine Rechtsanwältin in Norddeutschland, die aufgrund einer Erkrankung nur noch in Teilzeit arbeiten kann.
Pressemitteilung Juni 2026
Pressemitteilung
Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2025
Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2025 war wieder ein Erfolg: Trotz der krisenhaften Zeit gingen bei uns rund 193.000 Euro (Vorjahr rund 200.000 Euro) an Spenden aus allen Bundesländern ein. Diese Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen: Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700 Euro freuen.
Im Namen der Unterstützten danken wir sehr herzlich für die große Spendenbereitschaft.
Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 84-jährige ehemalige Rechtsanwältin aus Norddeutschland über die Weihnachtsspende. Der Spendenbetrag ermöglicht es ihr, Hilfen in Anspruch zu nehmen, die andernfalls nicht möglich wären (z. B. orthopädische Hilfsmittel oder Taxifahrten zu Ärzten), die sie aufgrund ihrer Gehbehinderung dringend benötigt.
Weitere bundesweite Leistungen der Hülfskasse
Neben der Weihnachtsspende können wir auch bundesweit behilflich sein, wenn Krankheitskosten nicht erstattet werden und dennoch nötig sind.
Angehörige der Nicht-Mitgliedskammern können pro Halbjahr bis zu € 750,00 erhalten, z. B. für Zahnbehandlungskosten oder Medikamente. Angehörige unserer Mitgliedskammern beim BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein können sogar bis zu € 1.000,00 pro Halbjahr erhalten.
Bitte geben Sie diese Information gern weiter an betroffene Kolleg:innen oder nehmen Sie bei Fragen direkt Kontakt zu uns auf.