Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
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Hülfskasse – Seit 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft

Aktuell

Pressemitteilung

19. Mai 2025

Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2024

Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2024 war ein Erfolg: Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen rund 200.000 Euro an Spenden aus allen Bundesländern ein. Die Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700Euro freuen. Im Namen der Unterstützten dankt die Hülfskasse den Spender:innen herzlich.

Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 5-köpfige Familie aus Süddeutschland über die Weihnachtsspenden. Der Familienvater, ein ehemaliger Rechtsanwalt, ist schwer an Krebs erkrankt
und daher seit längerem arbeitsunfähig. Die drei Kinder sind zum Teil noch im Kleinkindalter.

Gründung vor 140 Jahren

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte kann heute auf eine 140-jährige Geschichte zurückblicken. „Zum Zwecke der Begründung“ fanden sich am 8. März 1885 in den Räumen des Reichsgerichts in Leipzig Vertreter der Anwaltschaft ein und verabschiedeten die erste Satzung.
Lange vorher gab es auf örtlicher Vereinsebene kleinere Unterstützungskassen für Anwälte. Auch bei der Gründung des Deutschen Anwaltsvereins 1871 wurde die Notwendigkeit einer Fürsorgeeinrichtung diskutiert. Dieser Solidargedanke fand aber erst am 25. März 1885 mit dem Eintrag der „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ seinen Weg ins Genossenschaftsregister zu Leipzig. Ursprünglich als Pensionskasse auf gesetzlicher Grundlage angedacht, wurde sie nun als Unterstützungskasse auf freiwilliger Basis aktiv. In den Folgejahren gab es immer wieder Bestrebungen, eine verpflichtende Mitgliedschaft zu etablieren. Das scheiterte damals am Votum der Anwaltschaft.
So finanziert sich der karitative Verein auch 2025 hauptsächlich aus Spenden und Beiträgen der Mitgliedskammern. Hilfe in Notlagen gibt es nicht nur für Rechtsanwält:innen (einschließlich
ehemalige), sondern auch für deren Witwe(r)n und Kinder.

Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen:

2025-04-10Ergebnis-bundesweit-WSP-2024-und-140Jahre

https://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2021/11/Logo-WebsiteBeitraege.png 537 615 martin https://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2017/10/logo275.png martin2025-05-19 11:52:082025-05-19 12:05:53Pressemitteilung
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Wikipedia

13. September 2024

Ganz neu: Sie finden die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte jetzt auch bei Wikipedia.

„…neben meiner Tätigkeit als Anwalt engagiere ich mich als ehrenamtlicher Wikipedia-Autor. In dieser Eigenschaft habe ich jetzt (endlich) einen Eintrag über die Hülfskasse angelegt…“

Wir freuen uns sehr über dieses Engagement!

https://de.wikipedia.org/wiki/Hülfskasse_Deutscher_Rechtsanwälte

https://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2024/09/Wikipedia_svg_logo-de.svg 0 0 martin https://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2017/10/logo275.png martin2024-09-13 15:27:402025-03-12 07:51:47Wikipedia

Spendenaufruf der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 2024

13. September 2024

Auch in diesem Jahr startet die Hülfskasse eine Weihnachtsspendenaktion für Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Lebenssituationen. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.

2023 folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Es gingen 192.612 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechts­anwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700,00 Euro.

Der demografische Wandel geht mit steigender Altersarmut einher. Das spüren auch Angehörige der Anwaltschaft: So wurden z. B. viele aus Altersgründen nicht mehr in die Versorgungswerke aufgenommen oder Rücklagen wie Lebensversicherungen wurden in früheren Notsituationen gekündigt. Steigende Aufwendungen für Gesundheit und nach­lassende Leistungsfähigkeit bringen die noch aktiven, älteren Kolleginnen und Kollegen in Bedrängnis.
Bitte unterstützen Sie die Hülfskasse dabei, diese Not zu lindern.

In diesem Rahmen bittet der karitative Verein um Kontaktaufnahme, sollten den Lesern derartige Fälle von Notlagen bekannt oder jemand selbst betroffen sein.

Die Hülfskasse unterstützt nicht nur in seinen vier Mitglieds­­kammer­­bezirken beim Bundes­gerichts­hof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig­-Holstein, sondern auch in den anderen
24 Kammer­bezirken.

Spendenmöglichkeiten:
Online: https://huelfskasse.de/spenden/

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN:    DE22 3702 0500 0020 1442 11

BIC:      BFSWDE33XXX

Medien als Download:

Teamfoto2024

Logo Hülfskasse RGB

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1. Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11
BIC: BFSWDE33XXX

2. Deutsche Bank
IBAN: DE45 2007 0000 0030 9906 00
BIC: DEUTDEHHXXX

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