Hülfskasse – Seit 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
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Pressemitteilung
Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2025
Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2025 war wieder ein Erfolg: Trotz der krisenhaften Zeit gingen bei uns rund 193.000 Euro (Vorjahr rund 200.000 Euro) an Spenden aus allen Bundesländern ein. Diese Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen: Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700 Euro freuen.
Im Namen der Unterstützten danken wir sehr herzlich für die große Spendenbereitschaft.
Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 84-jährige ehemalige Rechtsanwältin aus Norddeutschland über die Weihnachtsspende. Der Spendenbetrag ermöglicht es ihr, Hilfen in Anspruch zu nehmen, die andernfalls nicht möglich wären (z. B. orthopädische Hilfsmittel oder Taxifahrten zu Ärzten), die sie aufgrund ihrer Gehbehinderung dringend benötigt.
Weitere bundesweite Leistungen der Hülfskasse
Neben der Weihnachtsspende können wir auch bundesweit behilflich sein, wenn Krankheitskosten nicht erstattet werden und dennoch nötig sind.
Angehörige der Nicht-Mitgliedskammern können pro Halbjahr bis zu € 750,00 erhalten, z. B. für Zahnbehandlungskosten oder Medikamente. Angehörige unserer Mitgliedskammern beim BGH, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein können sogar bis zu € 1.000,00 pro Halbjahr erhalten.
Bitte geben Sie diese Information gern weiter an betroffene Kolleg:innen oder nehmen Sie bei Fragen direkt Kontakt zu uns auf.
Weihnachtsspendenaktion der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte 2025
Auch in diesem Jahr startet die Hülfskasse eine Weihnachtsspendenaktion für Kolleg:innen in schwierigen Lebenssituationen. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit.
2024 folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf: Es gingen 200.033 Euro an Spenden ein (Vorjahr: 192.612 Euro). Die Hülfskasse dankt allen Spender:innen sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Familienangehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten
sich über jeweils 700 Euro.
Auch in der Hülfskasse ist es zu spüren: Der demografische Wandel bringt eine zunehmende Altersarmut mit sich. So wurden beispielsweise viele Rechtsanwält:innen aufgrund ihres Alters nicht mehr in die Versorgungswerke aufgenommen, oder Rücklagen wie Lebensversicherungen wurden in Krisensituationen gekündigt. Die noch aktiven älteren Kolleg:innen geraten oft in Bedrängnis durch steigende Gesundheitskosten und nachlassende Leistungsfähigkeit. Bitte unterstützen Sie die Hülfskasse dabei, diese Not zu lindern.
In diesem Rahmen bittet der karitative Verein um Kontaktaufnahme, sollten den Leser:innen derartige Fälle von Notlagen bekannt oder jemand selbst betroffen sein.
Die Hülfskasse unterstützt nicht nur in ihren vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in allen anderen
24 Kammerbezirken in Deutschland.
Spendenmöglichkeiten:
Hier online
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11
BIC: BFSWDE33XXX
Medien als Download:
Teamfoto2024
Logo Hülfskasse RGB
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Pressemitteilung
Ergebnis der Weihnachtsspendenaktion 2024
Der Aufruf der Hülfskasse zur Weihnachtsspende im Jahr 2024 war ein Erfolg: Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen rund 200.000 Euro an Spenden aus allen Bundesländern ein. Die Mittel ermöglichten es, wieder bundesweit an bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren Angehörige einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder konnten sich über jeweils 700Euro freuen. Im Namen der Unterstützten dankt die Hülfskasse den Spender:innen herzlich.
Fallbeispiel: So freute sich zum Beispiel eine 5-köpfige Familie aus Süddeutschland über die Weihnachtsspenden. Der Familienvater, ein ehemaliger Rechtsanwalt, ist schwer an Krebs erkrankt
und daher seit längerem arbeitsunfähig. Die drei Kinder sind zum Teil noch im Kleinkindalter.
Gründung vor 140 Jahren
Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte kann heute auf eine 140-jährige Geschichte zurückblicken. „Zum Zwecke der Begründung“ fanden sich am 8. März 1885 in den Räumen des Reichsgerichts in Leipzig Vertreter der Anwaltschaft ein und verabschiedeten die erste Satzung.
Lange vorher gab es auf örtlicher Vereinsebene kleinere Unterstützungskassen für Anwälte. Auch bei der Gründung des Deutschen Anwaltsvereins 1871 wurde die Notwendigkeit einer Fürsorgeeinrichtung diskutiert. Dieser Solidargedanke fand aber erst am 25. März 1885 mit dem Eintrag der „Hülfskasse für Deutsche Rechtsanwälte“ seinen Weg ins Genossenschaftsregister zu Leipzig. Ursprünglich als Pensionskasse auf gesetzlicher Grundlage angedacht, wurde sie nun als Unterstützungskasse auf freiwilliger Basis aktiv. In den Folgejahren gab es immer wieder Bestrebungen, eine verpflichtende Mitgliedschaft zu etablieren. Das scheiterte damals am Votum der Anwaltschaft.
So finanziert sich der karitative Verein auch 2025 hauptsächlich aus Spenden und Beiträgen der Mitgliedskammern. Hilfe in Notlagen gibt es nicht nur für Rechtsanwält:innen (einschließlich
ehemalige), sondern auch für deren Witwe(r)n und Kinder.
Hier können Sie diese Pressemitteilung als PDF herunterladen:
2025-04-10Ergebnis-bundesweit-WSP-2024-und-140Jahre