Gerade erhielten wir wieder eine Dankeskarte von einer Spendenempfängerin für die getätigte Sonderauszahlung von € 550,00 im Mai. Diesen Dank möchten wir an alle Spender weiter geben, denn ohne Ihre Mithilfe wäre die karitative Arbeit der Hülfskasse nicht möglich.
https://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2019/07/IMG-20190623-WA0000-2.jpg375500Christiane Quadehttps://huelfskasse.de/wp-content/uploads/2017/10/logo275.pngChristiane Quade2019-07-21 17:26:382019-09-07 08:30:37Dank für Sonderauszahlung im Mai 2019
Anfang Mai fand die Vorstandssitzung der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte statt. Es wurde beschlossen, dass es eine Sonderauszahlung aus dem restlichen Spendenbestand geben wird. Erwachsene dürfen sich über € 550,00 freuen, Kinder werden € 500,00 erhalten. Sollten Sie sich selbst in einer Notlage befinden oder jemanden kennen, der bedürftig ist, füllen Sie gerne hier unseren Fragebogen aus.
Gern informieren wir Sie wieder über die Höhe des gesamten Spendeneingangs im vergangenen Jahr. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2018 erzielten wir einen Spendeneingang in Höhe von € 202.853,41 (2017: € 204.516,36). Durch diese Spenden wurde es möglich, dass wir zu Weihnachten in allen 28 Kammerbezirken an 176 Personen (darunter 42 Kinder) folgende Spendenbeträge auszahlen konnten: Jeweils € 650,00 an hilfsbedürftige Erwachsene aus der Anwaltschaft sowie € 450,00 pro Kind.
An alle Spender möchten wir hiermit die große Dankbarkeit der Unterstützten weitergeben. Zahlreiche herzliche Dankeskarten erreichen uns jährlich und zeigen uns die Bedeutung unserer Hilfen. Ohne Sie wäre das nicht möglich!
Dank für Sonderauszahlung im Mai 2019
„…schön, dass es Sie gibt!“
Gerade erhielten wir wieder eine Dankeskarte von einer Spendenempfängerin für die getätigte Sonderauszahlung von € 550,00 im Mai. Diesen Dank möchten wir an alle Spender weiter geben, denn ohne Ihre Mithilfe wäre die karitative Arbeit der Hülfskasse nicht möglich.
Sonderauszahlung Frühjahr 2019
Anfang Mai fand die Vorstandssitzung der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte statt. Es wurde beschlossen, dass es eine Sonderauszahlung aus dem restlichen Spendenbestand geben wird. Erwachsene dürfen sich über € 550,00 freuen, Kinder werden € 500,00 erhalten. Sollten Sie sich selbst in einer Notlage befinden oder jemanden kennen, der bedürftig ist, füllen Sie gerne hier unseren Fragebogen aus.
Spendeneingang 2018
Gern informieren wir Sie wieder über die Höhe des gesamten Spendeneingangs im vergangenen Jahr. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2018 erzielten wir einen Spendeneingang in Höhe von € 202.853,41 (2017: € 204.516,36). Durch diese Spenden wurde es möglich, dass wir zu Weihnachten in allen 28 Kammerbezirken an 176 Personen (darunter 42 Kinder) folgende Spendenbeträge auszahlen konnten: Jeweils € 650,00 an hilfsbedürftige Erwachsene aus der Anwaltschaft sowie € 450,00 pro Kind.
An alle Spender möchten wir hiermit die große Dankbarkeit der Unterstützten weitergeben. Zahlreiche herzliche Dankeskarten erreichen uns jährlich und zeigen uns die Bedeutung unserer Hilfen. Ohne Sie wäre das nicht möglich!