Hülfskasse – Seit 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
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Dank für Weihnachtsspende 2020
Nach Auszahlung der Weihnachtsspende im vergangenen Dezember erreichten uns wieder zahlreiche Dankesbriefe von den Spendenempfängerinnen und Spendenempfängern. Diesen Dank möchten wir gern an Sie weitergeben. Ohne Ihre großzügige Spendenbereitschaft wären diese Hilfen nicht möglich gewesen! Insgesamt konnten wir durch unseren Aufruf einen Spendeneingang in Höhe von rund € 237.000 verzeichnen.
Weihnachtsspendenaktion 2020
Aufgrund unseres Aufrufs konnten wir im vergangenen Jahr einen erfreulichen Spendeneingang in Höhe von insgesamt 161.446,69 Euro verzeichnen.
Allen, die gespendet haben, danken wir wieder herzlich für ihre Solidarität mit den Bedürftigen. Hierdurch konnte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige eine Weihnachtsspende auszahlen. Erwachsene erhielten jeweils 650,00 Euro, Kinder freuten sich über jeweils 450,00 Euro.
Unsere Weihnachtsspendenaktion findet selbstverständlich auch in diesem Jahr statt – aufgrund der aktuellen Situation ist sie in diesem Jahr besonders wichtig: Denn zu Notlagen wie Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit und schwere Schicksalsschläge kommen nun auch die Auswirkungen der Covid19-Pandemie hinzu – wie z.B. Einkommenseinbußen.
Daher bitten wir Sie:
Nehmen Sie teil an unserer diesjährigen Aktion und spenden Sie für Ihre hilfsbedürftigen Kolleginnen, Kollegen und deren Familien!
An dieser Stelle sei auch noch auf unseren Newsletter hingewiesen, den Sie hier abonnieren können.
Übernahme von Heilbehandlungskosten
Nach Beschluss unseres Vorstandes vom 16.05.2020 freut es uns bekannt geben zu können, dass wir in Zukunft die Kosten von ärztlichen Behandlungen für unterstützte Erwachsene und deren Kinder bezuschussen werden, sofern diese nicht schon von der Krankenkasse übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem auch die Eigenanteile bei z. B. Zahnbehandlungen (Stichwort: Zahnspange u. ä.). Selbstverständlich gilt dies auch für Kosten, die durch eine Infektion mit Covid-19 und der anschließenden Behandlung entstehen sollten.
Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung bezüglich Heilbehandlungskosten bei uns anzufragen bzw. in Frage kommende Personen darauf aufmerksam zu machen.
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