Hülfskasse – Seit 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
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Sonderauszahlung Frühjahr 2019
Anfang Mai fand die Vorstandssitzung der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte statt. Es wurde beschlossen, dass es eine Sonderauszahlung aus dem restlichen Spendenbestand geben wird. Erwachsene dürfen sich über € 550,00 freuen, Kinder werden € 500,00 erhalten. Sollten Sie sich selbst in einer Notlage befinden oder jemanden kennen, der bedürftig ist, füllen Sie gerne hier unseren Fragebogen aus.
Spendeneingang 2018
Gern informieren wir Sie wieder über die Höhe des gesamten Spendeneingangs im vergangenen Jahr. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2018 erzielten wir einen Spendeneingang in Höhe von € 202.853,41 (2017: € 204.516,36). Durch diese Spenden wurde es möglich, dass wir zu Weihnachten in allen 28 Kammerbezirken an 176 Personen (darunter 42 Kinder) folgende Spendenbeträge auszahlen konnten: Jeweils € 650,00 an hilfsbedürftige Erwachsene aus der Anwaltschaft sowie € 450,00 pro Kind.
An alle Spender möchten wir hiermit die große Dankbarkeit der Unterstützten weitergeben. Zahlreiche herzliche Dankeskarten erreichen uns jährlich und zeigen uns die Bedeutung unserer Hilfen. Ohne Sie wäre das nicht möglich!
Finanzielle Unterstützung
Wussten Sie, dass die Hülfskasse auch außerhalb der Weihnachtsspendenaktion mit einer finanziellen Unterstützung behilflich sein kann?
Sollten Sie selbst betroffen sein oder Ihnen in Frage kommende notleidende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (auch ehemalige) oder deren Angehörige bekannt werden, verweisen Sie diese gerne an uns.