Hülfskasse – Seit 140 Jahren Solidarität innerhalb der Anwaltschaft
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Sonderauszahlung 2018
Wir freuen uns, dass auf der letzten Vorstandssitzung eine allgemeine Sonderauszahlung beschlossen wurde. Demnach werden im Mai bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen einmaligen Betrag von Euro 550 erhalten, Kinder jeweils Euro 500.
Sollten Sie selbst in einer Notlage sein oder jemanden kennen, der/die selbst betroffen ist, finden Sie unseren Fragebogen hier.
Weihnachtsspendeneingang 2017
Wir freuen uns verkünden zu können, dass wir mit unserer Weihnachtsspendenaktion 2017 einen Spendeneingang in Höhe von € 204.516,36 erzielt haben und damit rund € 6.000,00 mehr als im Vorjahr. Vielen Dank an die großzügigen Spender, mit Ihrer Hilfe konnten wir beispielsweise einen Rechtsanwalt mit drei schulpflichtigen Kindern unterstützen, der plötzlich an einem Tumor erkrankt ist. Er ist auf dem Weg der Besserung, kann jedoch noch nicht wieder in vollem Umfang berufstätig sein. Die Hülfskasse unterstützt die drei Kinder des Vaters, so konnten sie sich ermöglichen, an z.B. einer Klassenfahrt teilzunehmen.
Danke!
Wir danken allen Spender-/innen sehr herzlich für ihre großzügige Unterstützung und Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Lebenssituationen. Uns erreichten daraufhin zahlreiche Dankesbriefe der Unterstützten. Wir haben unser Ziel erreicht und konnten im Dezember 2017 an Erwachsene jeweils € 600,00 sowie für Kinder von Rechtsanwälten jeweils € 350,00 auszahlen. Die Freude der Unterstützten geben wir an dieser Stelle gern an Sie weiter.
Die Hülfskasse wünscht allen Freunden der Hülfskasse einen guten Start in ein gesundes und friedliches Jahr 2018!