Sonderauszahlung 2018
Wir freuen uns, dass auf der letzten Vorstandssitzung eine allgemeine Sonderauszahlung beschlossen wurde. Demnach werden im Mai bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen einmaligen Betrag von Euro 550 erhalten, Kinder jeweils Euro 500.
Sollten Sie selbst in einer Notlage sein oder jemanden kennen, der/die selbst betroffen ist, finden Sie unseren Fragebogen hier.