Weihnachtsspendenaktion 2020

Aufgrund unseres Aufrufs konnten wir im vergangenen Jahr einen erfreulichen Spendeneingang in Höhe von insgesamt 161.446,69 Euro verzeichnen.
Allen, die gespendet haben, danken wir wieder herzlich für ihre Solidarität mit den Bedürftigen. Hierdurch konnte die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Angehörige eine Weihnachts­spende auszahlen. Erwachsene erhielten jeweils 650,00 Euro, Kinder freuten sich über jeweils 450,00 Euro.

Unsere Weihnachtsspendenaktion findet selbstverständlich auch in diesem Jahr statt – aufgrund der aktuellen Situation ist sie in diesem Jahr besonders wichtig: Denn zu Notlagen wie Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit und schwere Schicksalsschläge kommen nun auch die Auswirkungen der Covid19-Pandemie hinzu – wie z.B. Einkommenseinbußen.

Daher bitten wir Sie:
Nehmen Sie teil an unserer diesjährigen Aktion und spenden Sie für Ihre hilfsbedürftigen Kolleginnen, Kollegen und deren Familien!

An dieser Stelle sei auch noch auf unseren Newsletter hingewiesen, den Sie hier abonnieren können.

Übernahme von Heilbehandlungskosten

Nach Beschluss unseres Vorstandes vom 16.05.2020 freut es uns bekannt geben zu können, dass wir in Zukunft die Kosten von ärztlichen Behandlungen für unterstützte Erwachsene und deren Kinder bezuschussen werden, sofern diese nicht schon von der Krankenkasse übernommen werden. Hierzu zählen unter anderem auch die Eigenanteile bei z. B. Zahnbehandlungen (Stichwort: Zahnspange u. ä.). Selbstverständlich gilt dies auch für Kosten, die durch eine Infektion mit Covid-19 und der anschließenden Behandlung entstehen sollten.

Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung bezüglich Heilbehandlungskosten bei uns anzufragen bzw. in Frage kommende Personen darauf aufmerksam zu machen.

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Sonderauszahlung zur Corona-Krise

Gern geben wir bekannt, dass wir unseren Unterstützten mit einem einmaligen Betrag aus unserem Sonderfonds – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – behilflich sein können. Die bundesweite Sonderauszahlung mit einem Betrag von 600 € pro Person findet noch im Laufe des Monats April 2020 statt.

 

Ergebnis der Weihnachtsspende 2019

Gern informieren wir Sie wieder über die Höhe des Spendeneingangs des vergangenen Jahres. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2019 erzielten wir einen Spendeneingang in Höhe von rund € 160.000 (2018: € 200.000). Durch diese Spenden wurde es möglich, dass wir zu Weihnachten in allen 28 Kammerbezirken an 204 Personen (darunter 57 Kinder) folgende Spendenbeträge auszahlen konnten: Jeweils € 650,00 an hilfsbedürftige Erwachsene aus der Anwaltschaft sowie € 450,00 pro Kind.

An alle Spender möchten wir hiermit die große Dankbarkeit der Unterstützten weitergeben. Zahlreiche herzliche Dankeskarten erreichen uns jährlich und zeigen uns die Bedeutung unserer Hilfen. Ohne Sie wäre das nicht möglich!

Beispiel für geleistete Unterstützung

Mithilfe der Weihnachtspende 2019 konnte ein an Krebs erkrankter und palliativ behandelter Kollege aus Süddeutschland unterstützt werden. Die finanzielle Unterstützung durch die Hülfskasse soll dabei die Einbußen des Kollegen so weit abmindern, wie dies den Umständen entsprechend möglich ist.

Neujahrswünsche und Weihnachtsspendenaktion

Wir möchten allen ein frohes und gesundes neues Jahr wünschen!

Unsere Weihnachtsspendenaktion 2019 fand wieder großen Anklang, was sich in der großzügigen Spendenbereitschaft zeigte. Hierdurch konnten wir im Dezember bedürftige Rechtsanwälte und deren Familien unterstützen. Erwachsene erhielten somit jeweils 650,00 Euro und deren Kinder jeweils 450,00 Euro. Insgesamt konnte knapp 200 Personen geholfen werden! Wenn auch Sie gespendet haben, möchten wir Ihnen an dieser Stelle den herzlichen Dank der Spendenempfänger ausrichten.

Dabei möchten wir auch noch einmal daran erinnern, dass sich Bedürftige gerne auch jetzt noch bei uns melden können und eine Zahlung aus dem Spendenaufkommen möglich wäre!