Aufruf zur Weihnachtsspende 2019 – Hilfe für Anwälte in Not

Aufgrund unseres Aufrufs konnten wir im vergangenen Jahr einen erfreulichen Spendeneingang in Höhe von insgesamt 202.853,00 Euro verzeichnen.

An diesen Erfolg möchten wir auch in diesem Jahr anknüpfen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Angehörigen in Not zu helfen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Spendenaufruf für unsere diesjährige Weihnachtsspendenaktion!

2019-Pressemitt-Huelfskasse-WSP-Aufruf

Vertauter Flyer in neuem Gewand

Auch in diesem Jahr haben wir unseren Flyer wieder aktualisiert und aufgefrischt. Bevor Sie ihn in der Vorweihnachtszeit dann in Papierform in Händen halten, steht der Flyer hier schon zum Download bereit.

 

Dank für Sonderauszahlung im Mai 2019

„…schön, dass es Sie gibt!“

Gerade erhielten wir wieder eine Dankeskarte von einer Spendenempfängerin für die getätigte Sonderauszahlung von € 550,00 im Mai. Diesen Dank möchten wir an alle Spender weiter geben, denn ohne Ihre Mithilfe wäre die karitative Arbeit der Hülfskasse nicht möglich.

Sonderauszahlung Frühjahr 2019

Anfang Mai fand die Vorstandssitzung der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte statt. Es wurde beschlossen, dass es eine Sonderauszahlung aus dem restlichen Spendenbestand geben wird. Erwachsene dürfen sich über € 550,00 freuen, Kinder werden € 500,00 erhalten. Sollten Sie sich selbst in einer Notlage befinden oder jemanden kennen, der bedürftig ist, füllen Sie gerne hier unseren Fragebogen aus.

Spendeneingang 2018

Gern informieren wir Sie wieder über die Höhe des gesamten Spendeneingangs im vergangenen Jahr. Im Rahmen der Weihnachtsspendenaktion 2018 erzielten wir einen Spendeneingang in Höhe von € 202.853,41 (2017: € 204.516,36). Durch diese Spenden wurde es möglich, dass wir zu Weihnachten in allen 28 Kammerbezirken an 176 Personen (darunter 42 Kinder) folgende Spendenbeträge auszahlen konnten: Jeweils € 650,00 an hilfsbedürftige Erwachsene aus der Anwaltschaft sowie € 450,00 pro Kind.

An alle Spender möchten wir hiermit die große Dankbarkeit der Unterstützten weitergeben. Zahlreiche herzliche Dankeskarten erreichen uns jährlich und zeigen uns die Bedeutung unserer Hilfen. Ohne Sie wäre das nicht möglich!

Finanzielle Unterstützung

Wussten Sie, dass die Hülfskasse auch außerhalb der Weihnachtsspendenaktion mit einer finanziellen Unterstützung behilflich sein kann?

Sollten Sie selbst betroffen sein oder Ihnen in Frage kommende notleidende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (auch ehemalige) oder deren Angehörige bekannt werden, verweisen Sie diese gerne an uns.

Unsere neuen Räume

Nach einem stressigen Jahresende sind wir nun vollständig in unseren neuen Räumen im Steintwietenhof eingerichtet.

Außer unserer Adresse hat sich dabei nichts geändert – wir bleiben so engagiert wie zuvor!